Honorar
Transparente Gebühren und klare Abrechnung stehen bei uns an erster Stelle. Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) oder durch individuelle Honorarvereinbarungen.
Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührentabelle (RVG)
Nach dem RVG erfolgt die Abrechnung in zivilrechtlichen Streitigkeiten nach einer Gebührentabelle, basierend auf dem Gegenstandswert. Für größtmögliche Kostenklarheit sind die Gebührensätze genau festgelegt.
Abrechnung mit einer Honorarvereinbarung
Alternativ bieten wir individuelle Honorarvereinbarungen an, besonders geeignet für Angelegenheiten ohne klaren Gegenstandswert oder mit extrem hohen Streitwerten. Hier erfolgt die Abrechnung minutengenau nach unseren Stundensätzen, wobei jede Tätigkeit genau erfasst wird.
Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die Abwicklung nach der RVG-Gebührentabelle. Unsere transparente Abrechnung ermöglicht es Ihnen, die geleistete Arbeit im Detail nachzuvollziehen. Wir bieten auch die Serviceleistung an, die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu übernehmen und die Gebühren direkt mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen.
KOSTENBERECHNUNG nach RVG
Sie benötigen eine konkrete Kostenaufstellung, um das Kostenrisiko abschätzen zu können, bevor Sie einen Anwalt beauftragen? Wir stehen Ihnen zur Seite und informieren Sie über die möglichen Kosten. Kontaktieren Sie uns für die Kostenberechnung über das unten stehende Kontaktformular: