Arbeitsvisum &

Aufenthaltsrecht

Die Sicherstellung einer stabilen und rechtlich fundierten Aufenthaltsgrundlage gewinnt für Menschen weltweit zunehmend an Bedeutung.

Unsere versierten Anwälte stehen Ihnen mit umfassender Beratung und Unterstützung zu allen Fragen des Aufenthalts-, Ausländer- und Visumrechts zur Seite.

Von der Antragstellung für ein Aufenthaltsrecht bis zur Verlängerung oder Änderung Ihres Visums begleiten wir Sie in allen Schritten und sichern Ihnen eine effektive Vertretung vor den relevanten Behörden zu.

Visum

Als EU-Bürger genießen Sie das Privileg, ohne Visum in der EU-Wirtschaftszone einzureisen und benötigen keine spezielle Aufenthaltserlaubnis für berufliche Tätigkeiten. Das ermöglicht Ihnen, innerhalb der EU-Länder zu arbeiten, ohne eine separate Arbeitserlaubnis vorlegen zu müssen.

Zusätzlich gibt es bestimmte Ländergruppen, deren Bürger visafrei einreisen können, ohne spezifische Qualifikationen nachweisen zu müssen. Dazu zählen Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino, die USA sowie einige Balkanstaaten.

Für Angehörige von Drittstaaten ist hingegen die Beantragung eines Visums zwingend erforderlich.

Es stehen verschiedene Visa-Kategorien zur Verfügung, darunter solche für Arbeit, Studium, Forschung oder Existenzgründung.

Verfahren

Das Visumverfahren für Personen aus Drittstaaten, die nach Deutschland kommen möchten, durchläuft verschiedene Schritte und Anforderungen. Hier ist eine Zusammenfassung:

  1. Antragstellung: Der erste Schritt besteht darin, einen Visumantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzureichen. Dabei müssen alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden.

  2. Prüfung des Antrags: Die deutsche Auslandsvertretung prüft den Antrag nach Einreichung. Hierbei wird überprüft, ob alle Anforderungen erfüllt sind und ob eine Aufenthaltsberechtigung besteht.

  3. Entscheidung: Die Entscheidung über den Antrag wird in der Regel innerhalb von einigen Wochen mitgeteilt. Bei positiver Entscheidung muss der Antragsteller den Reisepass zur Visumbeschichtung an die Auslandsvertretung zurücksenden.

  4. Einreise: Nach erfolgreicher Visumerteilung kann der Antragsteller nach Deutschland einreisen. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und das Visum gültig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Visumverfahren für Drittstaatsangehörige in Deutschland einem ständigen Wandel unterliegt und sich je nach politischer Situation ändern kann. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Antragstellung über die aktuellen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen, um das Verfahren erfolgreich abzuschließen.

Sie benötigen ein Visum für Arbeit, Studium, Forschung oder Existenzgründung in Deutschland, sind jedoch unsicher bezüglich der erforderlichen Unterlagen oder der Erfolgsaussichten Ihres Antrags? Wir stehen Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular für Visumangelegenheiten: