Soforthilfe im Arbeitsrecht

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Binnen drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung haben Sie die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese Klage zielt darauf ab, die Wirksamkeit der Kündigung zu überprüfen.

Füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus. Nach anwaltlicher Prüfung erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung zu den rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.

Durch Ihre Anfrage entsteht kein automatisches Mandatsverhältnis. Ihre Angaben unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Alternativ können Sie auch gerne eine E-Mail an info@kwa-recht.de schicken.