Forderungsmanagement

Inkasso

Effektives Inkasso und Forderungsmanagement: So geht erfolgreiche Durchsetzung

Unsere Kanzlei bietet effektives Inkasso- und Forderungsmanagement für Unternehmen und Privatpersonen. Unbezahlte Forderungen können eine Belastung darstellen, daher bieten wir ein digitales Forderungsmanagement, um schnelle Lösungen zu finden.

Vom Mahnwesen bis zu gerichtlichen Verfahren – wir verfügen über die Ressourcen, um Ihre Forderungen rasch erfolgreich einzutreiben. Starten Sie sofort mit unserem digitalen Forderungsmanagementsystem:

Gründliche Fallüberprüfung:

Trotz digitaler Abläufe prüfen wir individuell und sorgfältig alle Aspekte des Falls, einschließlich Dokumente, rechtlicher Lage sowie Gläubiger- und Schuldnerbewertung.

Enger Austausch mit dem Gläubiger:

Bei Nachfragen gibt es einen direkten Kontakt zwischen Anwalt und Gläubigern. Effektive Kommunikation bildet die Grundlage für maßgeschneiderte Lösungen.

Effektive Kommunikation mit dem Schuldner:

Durch klare Forderungen und kreative Lösungsansätze streben wir eine Einigung an, die für beide Parteien akzeptabel ist.

Gerichtliche Verfahren, wenn nötig:

Wenn außergerichtliche Einigungen scheitern, leiten wir gerichtliche Verfahren ein – mit dem nötigen Fachwissen und einer gründlichen Vorbereitung.

Überwachung des Prozesses: Wir behalten den Prozess im Blick, um sicherzustellen, dass jeder Schritt korrekt durchgeführt wird.

Mit fundiertem Fachwissen und langjähriger Erfahrung setzen wir uns dafür ein, Ihre Forderungen zügig und effektiv einzutreiben.

Kundenzufriedenheit sind für uns von höchster Bedeutung. Wenn Sie ein schnelles und zuverlässiges Inkasso- und Forderungsmanagement benötigen, kontaktieren Sie uns. Durch unsere digitalen Abläufe ist es uns möglich, die Forderungen zügig anzumelden und geltend zu machen. Unser Team steht bereit, um Ihnen zu helfen, Ihre Forderungen erfolgreich einzutreiben.

Effektives außergerichtliches Mahnverfahren: So gehen wir vor:

Erfahren Sie, wie das außergerichtliche Mahnverfahren in wenigen Schritten abläuft und wie Sie Ihre Forderungen erfolgreich realisieren:

  1. Schritt: Zunächst sollten Sie selbst versuchen den Schuldner mit einer Zahlungserinnerung und Mahnung zum Ausgleich der Forderung bewegen.

  2. Schritt: Falls Ihre internen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigen, empfiehlt es sich, die Forderung über unser Forderungsformular anzumelden.

  3. Schritt: Wir legen direkt eine Akte an und informieren Sie über die weiteren Schritte. Sollten Unterlagen benötigt werden, informieren wir Sie.

  4. Schritt: Die Gegenseite erhält ein außergerichtliches Forderungsschreiben vom Anwalt. Mit unserem maßgeschneiderten Ansatz unterstützen wir Sie dabei, Ihre Forderungen durchzusetzen und gleichzeitig wichtige Geschäftsbeziehungen zu bewahren.

Kosten des außergerichtliches Mahnverfahren:

Die Kosten für ein außergerichtliches Mahnverfahren trägt üblicherweise der Gläubiger, der das Inkassounternehmen beauftragt. Bei Schuldnerverzug wegen vorheriger Mahnung können die Kosten vom Schuldner zurückgefordert werden.

Die Höhe der Gebühren orientiert sich dabei an der zu realisierenden Forderung und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Gerichtliches Verfahren: So gehen wir vor:

In der Regel reagieren Schuldner auf das außergerichtliche Anwaltsschreiben. Sollten die außergerichtlichen Schritte nicht zum Erfolg führen, gibt es zwei Optionen das gerichtliche Mahnverfahren oder das Klageverfahren:

  1. Schritt: Wir informieren Sie und besprechen mit Ihnen, welche Verfahrensart bei Ihrer Forderung die effektivere Lösung darstellt.

  2. Schritt: Wir leiten das gerichtliche Mahnverfahren oder ein Klageverfahren ein, damit wir Ihre Forderung mit einem Titel sichern.

  3. Schritt: Wir führen das gewählte Verfahren für Sie durch und informieren Sie über die einzelnen Schritte.

  4. Schritt: Nach Abschluss des Verfahrens sorgen wir dafür, dass Sie Ihre titulierte Forderung erhalten. Wenn erforderlich mit der Zwangsvollstreckung.

Kosten des gerichtlichen Verfahrens:

Die Kosten des Gerichtsverfahrens trägt üblicherweise die unterliegende Partei.

Die Höhe der Gebühren orientiert sich dabei an der zu realisierenden Forderung und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.